Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26445
OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18.A (https://dejure.org/2019,26445)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.2019 - 3 A 328/18.A (https://dejure.org/2019,26445)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 2019 - 3 A 328/18.A (https://dejure.org/2019,26445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,26445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 3, VwGO § 173 Satz 1, ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1
    Mündliche Verhandlung; Terminsverlegungsantrag; Verhinderung des Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18
    Dies gilt auch dann, wenn der Kläger unverschuldet gehindert gewesen ist, sich im Termin zur mündlichen Verhandlung durch seinen Anwalt vertreten zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 1994 - 3 C 28/92 -, juris Rn.46; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 223).

    Dies rechtfertigt es, auf entsprechende Darlegungen in der Gehörsrüge zu verzichten (BVerwG, Urt. v. 29. September 1994 a. a. O. Rn. 46).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89

    Vertagung - Ermessensausübung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18
    4 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Verwaltungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Februar 1992 - 4 C 42/89 -, juris Rn. 15).
  • OVG Bremen, 22.12.2023 - 1 LA 113/23
    Es stellt daher einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar, wenn ein Verwaltungsgericht einen Antrag auf die Änderung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ablehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1992 - 4 C 42/89, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschl. v. 15.08.2019 - 3 A 328/18.A, juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht