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OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18.A |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 28.11.2017 - 7 K 3905/16
- OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18.A
- OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 328/18
- OVG Sachsen, 21.04.2021 - 3 A 328/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92
Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens
Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18
Dies gilt auch dann, wenn der Kläger unverschuldet gehindert gewesen ist, sich im Termin zur mündlichen Verhandlung durch seinen Anwalt vertreten zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 1994 - 3 C 28/92 -, juris Rn.46;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 223).Dies rechtfertigt es, auf entsprechende Darlegungen in der Gehörsrüge zu verzichten (BVerwG, Urt. v. 29. September 1994 a. a. O. Rn. 46).
- BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Vertagung - Ermessensausübung
Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18
4 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Verwaltungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Februar 1992 - 4 C 42/89 -, juris Rn. 15).
- OVG Bremen, 22.12.2023 - 1 LA 113/23 Es stellt daher einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar, wenn ein Verwaltungsgericht einen Antrag auf die Änderung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ablehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1992 - 4 C 42/89, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschl. v. 15.08.2019 - 3 A 328/18.A, juris Rn. 4).